Elternmitarbeit in der Sophienschule

Die Mitwirkung der Eltern
ist für eine gute, gemeinschaftliche Bildungs- und Erziehungsarbeit
sehr wichtig!

Sie interessieren sich für das Schullleben der Sophienschule, haben Vorschläge und Ideen, die sie gerne in die Schule einbringen möchten, können gut organisieren oder zwischen unterschiedlichen Gremien vermitteln? Dann können sie sich in der Sophienschule auf verschiedene Arten engagieren:

Sie möchten mitmachen?

Dann schreiben Sie uns gerne unter: fv@evangelische-sophienschule.de


Elternmitwirkung

Auszug aus dem Schulgesetz NRW

§ 62 Grundsätze der Mitwirkung

 

(1) Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule. An der Gestaltung des Schulwesens wirken sie durch ihre Verbände ebenso wie durch die anderen am Schulwesen beteiligten Organisationen nach Maßgabe dieses Teils des Gesetzes mit.

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(6) Die Tätigkeit der Eltern, Schülerinnen und Schüler in den Mitwirkungsgremien ist ehrenamtlich; eine Entschädigung wird nicht gezahlt. Für die Lehrerinnen und Lehrer gehört die Tätigkeit in den Mitwirkungsgremien zu ihren dienstlichen Aufgaben.

 

(7) Mitwirkungsgremien tagen in der Regel außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit. Über Ausnahmen, insbesondere bei Ganztagsschulen, entscheidet die Schulaufsichtsbehörde. Bei der Festsetzung von Sitzungsterminen ist im Übrigen auf die Berufstätigkeit der Mitglieder sowie auf das Alter der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen.

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(10) Die Schule stellt den Mitwirkungsgremien die notwendigen Einrichtungen und Hilfsmittel zur Verfügung.